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Scheidungsimmobilie: Das Grundbuch verstehen

Der Eigentümer einer Immobilie muss im Grundbuch eingetragen sein. Lässt sich ein Paar scheiden, dem eine gemeinsame Immobilie gehört, kommt es darauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Um die Folgen, die sich daraus ergeben, zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, was im Grundbuch steht und wie es aufgebaut ist.

Immer wieder kommt es vor, dass einer der Eheleute mehr von der Immobilie abzahlt als der andere, weil er mehr Vermögen in die Ehe mitgebracht oder ein höheres Einkommen hat. Im Scheidungsfall spielt das aber keine Rolle. Entscheidend ist, wer mit wie viel Anteilen im Grundbuch steht.

Das Grundbuch ist der „Ausweis“ der Immobilie. Bereits auf dem Deckblatt, der sogenannten Grundbuchaufschrift, finden sich die Angabe des Grundbuchbezirks, die Nummer des Blattes sowie häufig auch der Schließungs- und Umschreibungsvermerk. Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs stehen die genaue Lage und die Grundstücksbezeichnung – also Gemarkung, Flurstück, Lagebezeichnung und Größe des Grundstücks. Darüber hinaus ist das Grundbuch in drei Abteilungen unterteilt.

Abteilung I

In Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks dokumentiert, also wer der Eigentümer des Grundstücks ist. Das können ein oder mehrere Eigentümer sein. Gibt es mehrere Eigentümer, dann steht hier auch, wer welche Anteile an der Immobilie besitzt. Bei Ehepartnern können das jeweils 50 Prozent sein. Es kommen jedoch auch Aufteilungen in zwei und ein Drittel oder andere Aufteilungen vor. Gehört drei Erben eine Immobilie, besitzt meist einer jeweils ein Drittel.

Abteilung II

In Abteilung II finden sich die sogenannten Lasten und Beschränkungen des Grundstücks. Dabei handelt es sich um eingetragene Wohn- und Nießbrauchrechte sowie Nutzungsrechte wie beispielsweise ein Wegerecht. Darüber hinaus ist hier auch das Versorgungs- und Entsorgungsleitungsrecht vermerkt. Dieses regelt, dass Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen durch das Grundstück führen dürfen.

Abteilung III

Hypotheken sowie Grund- und Rentenschulden werden in Abteilung III festgehalten. Hat eine Bank den Kauf der Immobilie finanziert, steht hier in der Regel eine Grundschuld. Das ist der Betrag, den die Bank zur Absicherung ihres Finanzierungskredits eintragen lässt. Wurde der Kredit abgezahlt, wird die Grundschuld gelöscht.

Vermerke, die nicht mehr gültig sind, werden entweder unterstrichen oder durchgestrichen. Diese werden durch die entsprechenden Löschungs- und Veränderungsspalten ergänzt. Da die Einträge immer lesbar bleiben müssen, werden keine Einträge entfernt.

Sind Sie unsicher, was einzelne Vermerke im Grundbuch bedeuten oder was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © marish/Depositphotos.com

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Was ist besser: Online-Wertermittler oder beim Makler vor Ort?

Was ist besser: Verkauf mit oder ohne Emotionen?

Mit Emotionen in der richtigen Dosierung! Immobilien kauft man nicht nur wegen der Quadratmeter die sie bieten, sondern wegen dem Gefühl wie es sein wird selbst darin zu leben oder die Vorteile sie zu besitzen.

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Endlich ins eigene Zuhause – so kann es jetzt gelingen

Die Preise für Immobilien haben in den letzten Monaten stark nachgelassen, während die Zinsen sich stabilisierten und zuletzt sogar minimal sanken. Ist dies der ideale Zeitpunkt, um in den Immobilienmarkt einzusteigen? Max und Anna K. haben bewiesen, dass es geht.

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Die Strategie hinter dem Angebotspreis

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Finden Sie mit uns auch im Jahr 2024 Ihre Traumimmobilie

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Immobilie ohne Wertverlust verkaufen

Dass ihre Immobilie an Wert verloren hat, merken viele Eigentümer erst, wenn sie sie verkaufen wollen. Oft haben sie schon einen Preis im Kopf und sind dann irritiert, wenn sie ihn nicht am Markt realisieren können. Interessenten nehmen nicht jede Immobilie zu jedem Preis. Wer Wertverlust vermeiden möchte, sollte sich bereits vor dem Verkauf mit verschiedenen Immobilienaspekten beschäftigen.

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