Das ändert sich 2020 für Immobilienbesitzer
Das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerprovision regelt welchen Anteil an der Maklerprovision der Käufer und welchen Anteil der Verkäufer übernimmt. Gegenwärtig gibt es noch keine einheitliche gesetzliche Grundlage für die Verteilung der Maklerprovision. Sie wird von Region zu Region anders gehandhabt. Während in Berlin der Käufer die ganze Summe übernimmt, wird in München zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Das Vorhaben der einheitlichen Regelung soll vor allem Käufer entlasten. Denn gegenwärtig kommt es überwiegend zur Übernahme der Maklerprovision durch den Käufer, selbst wenn der Verkäufer den Makler ursprünglich beauftragt hat. Künftig soll der Käufer bundesweit nur noch für 50 Prozent der Maklergebühr aufkommen.
Der Berliner Mietendeckel tritt im März in Kraft und gilt für sämtliche Immobilien in Berlin, deren Baujahr vor 2014 liegt. Vermieter dieser Immobilien dürfen demnach die Miete für fünf Jahre nicht anheben. Weiterhin soll es zu Mietobergrenzen kommen, deren Wert sich nach Baujahr und Ausstattung der Immobilie richten. Wenn Vermieter die Obergrenze mehr als 20 Prozent überschreiten, müssen sie die Miete ab dem kommenden Jahr senken.
2020 soll es auch neue Regelungen zur Grundsteuer von Hauseigentümern und Grundstückbesitzern geben. Die neue Grundsteuer wird zukünftig abhängig vom Bodenwert und dem Mietpreis berechnet. Es kommt zu einer Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken und Experten gehen davon aus, dass die Steuerlast für viele Immobilieneigentümer steigen wird.
Die Wohngeldreform wird 2020 Haushalten mit niedrigem Einkommen zugutekommen. Diese werden ab dem 1. Januar mehr Wohngeld bekommen. Immobilieneigentümer erhalten das Wohngeld als Lastenzuschuss.
Schließlich haben Immobilieneigentümer ab 2020 die Möglichkeit, die Kosten für einzelne energetische Sanierungen steuerlich abzusetzen. Diese neuen Regelungen sind Teil des Klimapakets, das die schwarz-rote Koalition beschlossen hat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Immobilieneigentümer seine Immobilie auch selbst bewohnt. Weiterhin muss die Immobilie bei der Durchführung der energetischen Maßnahmen zehn Jahre alt sein. Es lassen sich 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung eines Gebäudes steuerlich abschreiben. Das soll jeweils über einen Zeitraum von drei Jahren passieren. Die Höchstsumme pro Haushalt liegt bei 40.000 Euro. Alternativ können Immobilieneigentümer auch die Förderung durch die KfW in Anspruch nehmen. Die förderbaren Sanierungen umfassen die Wärmedämmung von Dachflächen und Wänden und den Austausch von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen.
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