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Notverkauf: Auch in schweren Zeiten erfolgreich verkaufen

Regina und Fréderic sind verzweifelt. Zwei Corona-Lockdowns und ein etwas unglückliches Timing haben sie in die Insolvenz getrieben. Nun können sie auch die Kreditraten für ihr Eigenheim nicht mehr bedienen und müssen ihr Haus verkaufen. Da die beiden unter erheblichem Zeitdruck stehen, muss man von einem Notverkauf sprechen. Guter Rat scheint teuer – doch mit Hilfe einer routinierten Maklerin gelingt ihnen ein kleines Wunder.

Vor zwei Jahren haben Regina und Fréderic ihr eigenes Fitnessstudio aufgebaut und dafür sehr viel Geld investiert. Kurz nach der Eröffnung mussten sie wieder schließen. Sie haben lange gekämpft, doch nach dem zweiten Jahr mit coronabedingten Einschränkungen haben sie es nicht geschafft, wieder auf die Beine zu kommen. Es blieb nur die Insolvenz, verbunden mit einem Berg von Schulden.

Gemeinsam mit Reginas Kindern aus erster Ehe wohnen die beiden seit elf Jahren in einem geräumigen Haus mit Garten, schön gelegen und traumhaft eingerichtet. Der Entschluss, ihr Eigenheim zu verkaufen, ist ihnen alles andere als leichtgefallen. Aber es hilft ja nichts: ein schneller Verkauf und ein möglichst hoher Erlös – darin sehen sie derzeit ihre einzige Chance, sich von der drückenden Schuldenlast zu befreien.

Keine Zwangsversteigerung riskieren

Doch ein Verkauf unter Zeitdruck, aus einer Notlage heraus, birgt große Gefahren. Regina ist sich darüber zum Glück gleich im Klaren. Wenn Kaufinteressenten mitbekommen, dass es sich um einen Notverkauf handelt, werden sie versuchen, den Preis zu drücken. Und was ist, wenn verkaufsrelevante Unterlagen nicht rechtzeitig vorliegen? Wenn Interessenten, die bei der Besichtigung Feuer und Flamme sind, später plötzlich wieder abspringen oder ihre Bonität sich als unzureichend erweist? Fréderic will lieber im Bekanntenkreis nach Kaufinteressenten suchen und „nicht auch noch Geld für einen Makler ausgeben.“ Doch Regina überzeugt ihn: „Es auf eigene Faust zu versuchen, das ist in unserer Situation zu riskant. Wenn irgendetwas schief geht, droht uns die Zwangsversteigerung. Dann haben wir keine Kontrolle mehr und alles wird nur noch schlimmer.“

Ein Profi-Makler weiß, was zu tun ist

In ihrem Wohnort finden die beiden eine renommierte Immobilienmaklerin, die ihnen sofort einen diskreten Umgang mit ihrer Notsituation zusichert. Mit professionellem Know-how geht die Maklerin die Vermarktung von Reginas und Fréderics Haus genauso an wie jeden anderen Verkauf. Als ersten Schritt führt sie eine fundierte Bewertung der Immobilie durch und setzt einen marktgerechten Angebotspreis an – eine entscheidende Voraussetzung, um erfolgreich und zügig zu verkaufen. Als nächstes kümmert sich die Maklerin um die notwendigen Dokumente, erstellt hochwertige Fotos und ein zielgruppengerechtes Exposé. Sie schafft es auch, die Besichtigungstermine so zu arrangieren, dass weder die gesteigerte Aufmerksamkeit der Nachbarn erregt wird noch der zeitliche und finanzielle Druck, unter dem Regina und Fréderic stehen, in den Fokus der Kaufinteressenten gerät. Es geht einzig und allein um die Immobilie. Diese ist attraktiv, was dazu führt, dass schon nach kurzer Zeit mehrere solvente Interessenten das Haus kaufen wollen. Eine der Parteien bietet daraufhin sogar mehr als den ursprünglich angesetzten Verkaufspreis.

Schnell ist der Kaufvertrag unter Dach und Fach. Regina und Fréderic fällt ein Stein vom Herzen. Auch nach Abzug der Maklercourtage bleibt ihnen ein ansehnlicher Erlös. Sie können sich von einem Großteil ihrer Schulden befreien und blicken nun wieder mit mehr Optimismus in die Zukunft. Zumal Fréderic, dank der Maklerin, parallel zum Immobilienverkauf Zeit hatte, sich für einen gutbezahlten neuen Job zu bewerben. Mit Erfolg – nächsten Monat geht es los!

Müssen Sie Ihre Immobilie schnell verkaufen? Möchten Sie vermeiden, dass Interessenten und Nachbarn Ihre Notlage mitbekommen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie professionell, zuverlässig und diskret.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © ridofranz/Depositphotos.com

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