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Scheidungsimmobilie: Wenn der Ex-Partner nicht ausziehen will

Am Anfang der Beziehung scheint das Glück perfekt. Doch nicht bei allen Paaren hält das Glück für immer. Lassen sich Besitzer einer gemeinsamen Immobilie scheiden, stellt sich die Frage: Wer darf bleiben und wer muss gehen? Eine knifflige Angelegenheit, erst recht, wenn die Ehe nicht im beidseitigen Einvernehmen endete.

Zank und Streit ums Familiendomizil vermeiden

Können sich Paare in der Scheidung nicht einigen, droht die Teilungsversteigerung. Diese geht oft mit finanziellen Einbußen einher. Lassen Sie es deshalb bitte gar nicht erst so weit kommen. Einigen Sie sich, was mit dem einstigen Eigenheim passiert. So vermeiden Sie, dass dieses schließlich in einer Zwangsversteigerung unter Wert über den Ladentisch wandert. Ein als Mediator ausgebildeter Immobilienprofi kann auch Streit zwischen Paaren in der Scheidung schlichten und berät sie hinsichtlich der Möglichkeiten der Immobilie.

Eigentumsverhältnisse klären

Nehmen wir an, die Immobilie gehört den Eheleuten hälftig. Um hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse Gewissheit zu bekommen, taugt ein kurzer Blick ins Grundbuch. Direkt im Anschluss stellt sich die Frage, wie mit der Trennung umgegangen wird. Einen einfachen Weg, den unliebsamen Ex-Partner loszuwerden, gibt es nicht. Im besten Falle gelingt es den einstigen Turteltäubchen, anstehende Veränderungen rational – ohne große Gefühlsregung – zu besprechen und entsprechend zu handeln.

Nach der Trennung: Gehen oder in der Immobilie verbleiben als Statement

Ist die Trennung vollzogen, bleibt oft nur ein Ehepartner im einstigen Familiendomizil leben. Derjenige, der aus freien Stücken das Feld räumt, gibt damit sein Besitzrecht an der Wohnung auf. Im Klartext heißt das: Er darf fortan die Immobilie nur mit Zustimmung des Expartners betreten.

David gegen Goliath: Wenn keiner der Ex-Partner freiwillig weicht

Sollten beide Ex-Partner an der Immobilie hängen, ist eine höchstrichterliche Entscheidung gefragt. Vor Gericht wird entschieden, wer das Weite suchen muss. Das Wohl der minderjährigen Kinder steht im Mittelpunkt. Im Klartext heißt das: Der Partner, bei dem die Kinder leben, darf bleiben. Schließlich soll der Nachwuchs in seinem gewohnten Umfeld bleiben und nicht zusätzlich verunsichert werden.

Die Schattenseite des Verbleibs in der Immobilie

Es stellt sich die Frage: Hat der in der Immobilie verbleibende Ehepartner das große Los gezogen? Die Antwort lautet: Jein. Zwar darf er in seinem vertrauten Zuhause verbleiben, jedoch muss er dem ausgezogenen Ex-Partner eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Was bedeutet die Trennung für den Immobilienbesitz

Ist das Trennungsjahr verstrichen, müssen sich die Ex-Partner Gedanken machen, was mit dem ehemaligen Traumhaus passiert. Sie könnten es zu Lebzeiten an die gemeinsamen Kinder verschenken oder ein Ehepartner könnte seinen Anteil dem anderen übertragen und ihn so zum alleinigen Besitzer der Immobilie machen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass alles bleibt, wie es ist und die Immobilie lediglich vermietet wird. Zu guter Letzt kann die Immobilie auch in zwei abgeschlossene Wohneinheiten aufgespaltet werden.

Sie haben sich getrennt und brauchen Beratung hinsichtlich Ihrer Scheidungsimmobilie? Dann melden Sie sich. Wir beraten Sie liebend gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Krivis/Depositphotos.com

 

Immobilien zum marktgerechten Preis verkaufen

Wird eine Immobilie verkauft, geht es meist um mehr, als nur den Gewinn zu erzielen. Eigentümer müssen ein bestehendes Darlehen tilgen, eine neue Immobilie kaufen oder in eine andere Region ziehen – dabei ist die Höhe der letztendlich erzielten Summe besonders wichtig. Ein marktgerechter Preis ist daher von Anfang an das Ziel.

Scheidungsimmobilie: Das Grundbuch verstehen

Der Eigentümer einer Immobilie muss im Grundbuch eingetragen sein. Lässt sich ein Paar scheiden, dem eine gemeinsame Immobilie gehört, kommt es darauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Um die Folgen, die sich daraus ergeben, zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, was im Grundbuch steht und wie es aufgebaut ist.

Wenn man als Eigentümer (wieder) Mieter wird

Zum einen durch Scheidung, Alter oder Jobwechsel, zum anderen durch die aktuelle unsichere Situation: Gründe gibt es viele, warum die eigene Immobilie verkauft werden muss und man wieder Mieter wird. Da fällt es oft schwer, sich zu orientieren und sich auf die neue alte Situation einzulassen. Zumal weil meist die Zeit drängt und schnell Entscheidungen getroffen werden müssen. Wir gehen die Situationen für Sie durch.

Scheidungsimmobilie: wenn einer drin wohnen bleibt

Eine glückliche Ehe und ein eigenes Haus sind für viele die Erfüllung ihrer Lebensziele. Doch was passiert mit der Immobilie, wenn das Eheglück vorbei ist? Wer bekommt das Wohnrecht? Und welche Möglichkeiten gibt es, mit der Immobilie umzugehen?

Die Immobilienfinanzierung in der Scheidung regeln

Viele Paare, die sich dauerhaft binden, gehen auch gemeinsame Verpflichtungen ein wie die Finanzierung einer Immobilie. Doch wird eine Ehe geschieden oder man trennt sich, bevor die Immobilie abbezahlt ist, bleibt die Frage, wie es mit der Finanzierung weitergeht.

Wohnrecht bei Scheidung und Trennung

Bei einer Scheidung gibt es viel zu klären. Wenn eine eigene Wohnung oder ein Haus vorhanden ist, geht es dabei oft um die Frage nach dem Wohnrecht. Doch wer hat wann das Wohnrecht? Und was sollten Eigentümer dabei beachten?

Wie errechnet man die Wohnfläche einer Immobilie ohne Haftungsrisiken?

Immobilien sind momentan begehrt. Da denkt man schnell, man könne eine Immobilie schnell gewinnbringend verkaufen, ohne einen Makler hinzuziehen. Das ist nicht ohne Risiko, denn damit nimmt man nicht nur in Kauf, dass der Verkauf länger dauert. Sondern auch, dass der Erlös zu gering ausfällt. Zudem entstehen Haftungsrisiken, etwa infolge von Fehlern bei der Wohnflächenberechnung.

Umzug von der Stadt aufs Land – was dabei wichtig ist

Raus aus der engen Miet- oder Eigentumswohnung, weg aus der lauten Stadt. Genau das wünschen sich viele Stadtbewohner. Vor allem seit mehr Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten. Doch der Umzug aufs Land sollte gut durchdacht sein.

Scheidung: warum nicht das Nestmodell?

Eine Scheidung sollte vor allem für die Kinder so angenehm wie möglich über die Bühne gehen. Das sogenannte Nestmodell soll genau das erreichen. Die Kinder bleiben in der gemeinsamen Immobilie und die Eltern leben dort im wöchentlichen Wechsel. Das bedeutet auch, dass jeder Ex-Partner für die Zeit, in der er nicht in der alten Immobilie lebt, zusätzlich eine eigene Wohnung braucht.

Scheidungsimmobilie: wenn der neue Partner einziehen will

Eine Scheidung ist keine angenehme und einfache Angelegenheit. Vor allem, wenn es eine gemeinsame Immobilie gibt. Das Ex-Paar ist sich oft uneinig, zerstritten oder misstraut sich gegenseitig. Wenn jetzt auch noch der neue Partner von einem der beiden ins Haus ziehen möchte, ist das Chaos perfekt. Welche Lösungsansätze gibt es?

Wenn die Zeit knapp ist: Die Checkliste für den Notverkauf

Plötzliche Arbeitslosigkeit oder Scheidung – es gibt Situationen, in denen eine Immobilie schnell verkauft werden muss, damit sie nicht zu einer finanziellen Belastung wird. Wird in solchen Notfällen nicht kurzfristig eine Lösung gefunden, kann eine Zwangsversteigerung drohen. Diese wirkt sich in der Regel negativ auf den Verkaufspreis aus. Deshalb finden Sie hier als Orientierung für den Notverkauf unsere Checkliste.

Scheidungsimmobilie: Nina will bleiben, Nils will verkaufen – was nun?

Nina und Nils sehen keine Zukunft mehr in ihrer Ehe. Sie wollen sich scheiden lassen. Jetzt stehen sie vor dem Problem, wie sie die gemeinsame Immobilie teilen sollen. Nils ist für die einfachste Lösung: Verkaufen, den Erlös teilen und damit auch gleich den Kredit komplett zurückzahlen. Aber Nina will mit den drei Kindern auf keinen Fall umziehen. Sie glaubt auch, dass sie so günstiger wegkommt, als wenn sie sich bei den derzeit hohen Mieten eine Mietwohnung suchen würde. Ob das stimmt, ist die eine Frage – und ob Nils das mitmachen will, die andere.

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