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Was Sie über eine Eigentümergemeinschaft wissen sollten

Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage zu erwerben? Dann gibt es einige Grundregeln zu beachten. Nehmen Sie im Vorfeld die Eigentümergemeinschaft (WEG) und die -versammlungen genau unter die Lupe. Denn nur wenn Sie sich mit den Bestimmungen der WEG auseinandersetzen, bleibt Ihnen ein böses Erwachen nach dem Einzug erspart. Oder?

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Reihenhauses übernehmen Sie auch einen Teil der gesamten Immobilie. Somit werden Sie ein Teil der Eigentümergemeinschaft (WEG). Nicht nur, wenn es um die ganze Immobilie geht, entscheidet die WEG. Auch bei manchen Änderungen an Ihrer Wohnung darf sie ein Wörtchen mitreden.

Was darf ich im Sondereigentum?

Zum Sondereigentum gehören die Räume der Wohnung sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes. Innerhalb Ihrer eigenen vier Wände dürfen Sie nach Belieben schalten und walten, solang das Gemeinschaftseigentum oder das Sondereigentum des Nachbarn dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Wie Sie Ihre Wohnung vom Fußboden bis zur Decke gestalten, ist allein Ihre Sache. Außer tragende Wände dürfen Sie Wände einreißen und den Grundriss verändern. Allerdings ist es ratsam, die Nachbarn vor den anstehenden Bauarbeiten zu informieren.

Was darf ich im Gemeinschaftseigentum?

Zum Gemeinschaftseigentum gehört, was nicht explizit als Sondereigentum ausgewiesen ist. Dazu gehören beispielsweise die tragenden Teile des Gebäudes, das Dach, die Fenster, das Treppenhaus sowie Grünanlagen oder Tiefgarage.

Geht es um die gesamte Immobilie, entscheidet die WEG. Hier sind nicht nur Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen gemeint. Manche WEG entscheidet auch bei der Gestaltung der Außenseite Ihrer Wohnungstür mit. Auch das Anbringen eines Balkonkraftwerks, einer Satellitenschüssel oder einer Ladesäule für Ihr Elektroauto unterliegt in der Regel der Entscheidungsgewalt des Eigentümergremiums. Die Mehrheit muss für die jeweilige Veränderung stimmen.

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Bevor Sie den Kaufvertrag für die Eigentumswohnung unterzeichnen, sollten Sie sich die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ansehen. In der Teilungserklärung sind Gemeinschafts- und Sondereigentum aufgelistet. Ebenso befindet sich hier ein Aufteilungsplan, in welchem die einzelnen Wohnungen und Räume dargestellt sind.

In der Gemeinschaftsordnung steht, welche Rechte und Pflichten der Eigentümer gegenüber der Verwaltung hat, soweit sie sich von den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes unterscheiden. Dort sind ebenfalls die Stimmrechts- und Kostenverteilungsregeln dokumentiert.

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Suche und dem Erwerb einer passenden Eigentumswohnung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © scanrail/Depositphotos.com

Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Immobilienkauf?

Seitdem die Zinsen gestiegen sind, haben viele Immobiliensuchende festgestellt, dass eine Immobilienfinanzierung nach wie vor möglich ist. Banken sind bereit zu finanzieren, es gibt staatliche Förderungen und Kaufinteressenten bieten sich größere Verhandlungsspielräume. Eine Frage bleibt jedoch: wieviel Eigenkapital muss man mitbringen?

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Folgt man der allgemeinen Berichterstattung, können sich die meisten Menschen derzeit kein Eigenheim leisten. Corinna Merzyn vom Verband privater Bauherren beklagt in einem Artikel für den MDR einen regelrechten Einbruch des Marktes. Welche Gründe sprechen dennoch für den Neubau? Und wie kann er trotz hoher Kosten gelingen?

Attraktive Förderungen für Sanierungsmaßnahmen für 2024

Käufer einer Immobilie sind verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum ihre neue Immobilie zu sanieren. Da es für Sanierungsmaßnahmen staatliche Förderungen gibt, kann der Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie ein Schnäppchen sein. Was sich lohnt, ist jedoch vom Einzelfall abhängig. Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen staatlichen Sanierungsförderungen.

Das Ende der Strom- und Gaspreisbremse: Mit diesen Kosten müssen Eigentümer rechnen

Mit dem Beginn des Jahres 2024 gehören die Strom- und Gaspreisbremsen der Vergangenheit an. Die Bundesregierung hatte diese Maßnahmen im Jahr 2023 eingeführt, um den drastisch gestiegenen Energiepreisen entgegenzuwirken. Doch was bedeutet das Ende der Strom- und Gaspreisbremse für Eigentümer? Wird es jetzt teuer?

Immobilienkauf: Gibt es wieder Schnäppchen?

Wenn Sie aktuell Immobilien- und Marktexperten fragen, wann ein guter Zeitpunkt für den Immobilienerwerb ist, sagen viele: „Jetzt“.  Denn es mehren sich laut eines Artikels auf Spiegel.de die Anzeichen, dass bereits in diesem Jahr eine Trendwende an den Immobilienmärkten eintritt. Wenn die Preise für Immobilien wieder steigen, ist die günstige Gelegenheit verpasst.

So findet man eine bezahlbare Immobilie – ein Erfahrungsbericht

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Checkliste – was ist Ihnen beim Wohnen im Alter wichtig?

Mit zunehmendem Alter kann das Leben in den eigenen vier Wänden zu einer Herausforderung werden. Um auch in späteren Lebensjahren komfortabel und unbeschwert zu Hause leben zu können, ist es entscheidend, die Bedürfnisse, die sich mit dem Älterwerden ändern, zu verstehen und die Wohnverhältnisse entsprechend zu modifizieren. Mit unserer Checkliste behalten Sie das Wichtigste im Blick.

Garcia Immobilien erhält Auszeichnungen als führender Makler im Kreis Olpe

Als einer der führenden und erfahrensten Immobilienmakler im Kreis Olpe freuen wir uns, das Jahr 2023 mit der Würdigung durch vier Auszeichnungen für unsere Leistungen zu krönen. Diese Awards sind nicht nur Anerkennung, sondern ein Ansporn für uns, unsere beständige Hingabe für Exzellenz, Fachkenntnis und Kundenzufriedenheit in der Immobilienbranche kontinuierlich zu vertiefen und auszubauen.

Finden Sie mit uns auch im Jahr 2024 Ihre Traumimmobilie

Aktuell ist es nicht einfach für Immobilienverkäufer und -käufer zusammenzufinden. Der Markt befindet sich noch immer in einer dynamischen Phase. Dies verunsichert viele Immobiliensuchende. Doch wer sich dem Mietmarkt zuwendet, ist dort mit steigenden Mieten konfrontiert und findet kaum eine kostengünstigere Alternative. Hinzu kommt, dass aufgrund des Wohnraummangels eine passende Mietwohnung nur schwer zu finden ist. 

Sie suchen ein neues Zuhause? Sprechen Sie uns an!

In unserer Immobilien-Datenbank finden wir vielleicht schon die passende Immobilie. Wir legen viel Wert auf den persönlichen Kontakt und nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Wünsche, um Ihnen eine stressfreie Abwicklung zu ermöglichen. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

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