Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!

0 27 22 - 93 720
Kontakt aufnehmnen Kontakt

Wohnflächenberechnung

Warum ist eine genaue Wohnflächenberechnung so wichtig? Wie viel Wohnfläche ihre Immobilie hat, wissen viele Eigentümer. Aber wie diese sich genau auf die einzelnen Zimmer verteilt, darüber sind sie oft unsicher. Wie wird die Fläche eines Zimmers mit Dachschräge angerechnet? Zählt der neuangebaute Balkon zu einhundert Prozent zur Wohnfläche oder nur anteilig? Hier gibt es einiges zu beachten. Auf jeden Fall aber muss genau gemessen werden. Denn Fehler bei der Wohnflächenberechnung können hohe Kosten verursachen.

Flächenangaben von Bestandsimmobilien sind oft fehlerhaft, wie immer wieder durchgeführte Stichproben nachweisen. Denn die Flächenangaben werden häufig noch aus alten Bauanträgen oder Mietvertragsangaben entnommen, die immer mal wieder nicht nach einer Berechnungsverordnung ermittelt wurden.

Dabei ist die Berechnung der Wohnfläche eine komplexe, nicht zu unterschätzende Angelegenheit. Denn für unterschiedliche Gebäudeelemente gelten unterschiedliche Berechnungsmaßstäbe: so für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbel, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen. Dazu kommen noch Kellerräume, Garagen, Terrassen und Balkone, geheizte oder ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder, Waschküchen und Heizungsräume, bei denen Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche vorzunehmen sind.

Bei so komplexen Bedingungen verwundert es nicht, dass Eigentümer oft zu fehlerhaften oder unvollständigen Angaben kommen. Dabei haften Privatverkäufer für diese Angaben. Es kann durchaus eine Schadensersatzforderung drohen, wenn die Wohnflächenangabe nicht der tatsächlichen Wohnfläche entspricht. Sogar der Verkaufspreis und Finanzierungs- und Notarkosten sowie Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, könnten gemindert werden. Wurde die Fläche auch als Vertragsgegenstand angenommen, so schützt auch die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung nicht vor Schadensersatzansprüchen.

Der beste Schutz für Immobilienverkäufer vor solchen Schwierigkeiten ist, sich Rat bei einem Fachmann zu suchen. Ein Profimakler kennt sich bestens mit der Berechnung von Wohnflächen aus. Es ist schließlich ein Teil seines täglichen Geschäfts. Seriöse Makler tragen sogar das Risiko für die korrekten Flächenangaben selbst und wälzen dieses nicht auf den Kunden ab.

Außerdem erwarten Experten, dass eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im November 2015 in Bezug auf Mieterhöhungen auch künftig Einfluss auf den Verkauf von Immobilien, Nebenkostenabrechnung und Neuvermietungen haben wird. Das Gericht entschied damals, dass bei Mieterhöhungen ab sofort ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche als objektiv nachvollziehbares und vergleichendes Kriterium rechtsgültig ist (BGH, VIII ZR 266/14). Somit kippte der BGH die bisherige Regelung, wonach die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche bis zu 10 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen darf. Eine genaue Wohnflächenberechnung wird dadurch noch wichtiger als bisher.

Die Grundlage zur Wohnflächenberechnung ist in der Regel die 2004 in Kraft getretene Wohnflächenverordnung (WoFlV). Trotzdem kommt es noch vor, dass gelegentlich auf Grundlage der 1983 außer Kraft getretenen DIN Norm 283 eine Wohnfläche ermittelt wird. Dies kann auch korrekt sein, sofern die Berechnungsgrundlage bekannt ist und als Vertragsgrundlage festgehalten wurde. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, wendet sich hierzu am besten an einen Fachmann.

Haben Sie Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Foto: © giovanna-fotos/Depositphotos.com

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. 

Einige Cookies sind technisch notwendig, für andere benötigen wir Ihre explizite Einwilligung. Bei einigen Cookies mit Einwilligung erfolgt eine Übertragung vereinzelter personenbezogener Daten (im Wesentlichen die IP-Adresse Ihres Endgerätes) in die USA, wo wir ein gleichwertiges Datenschutzniveau wie in der EU nicht garantieren können.

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Mit der Auswahl unserer Basiseinstellungen aktivieren Sie nur die vom System benötigten Cookies, nicht jedoch die zusätzlichen Komfortfunktionen, diese müssen Sie aktiv auswählen oder über „Alle akzeptieren“ gesammelt aktivieren. 

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein- und ausschalten.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung  und Impressum entnehmen.

Eigene Einstellungen

  • Nötige System Cookies

    Die Seite verwendet Cookies um Session-Informationen zu hinterlegen. Diese werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite. Diese werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP-Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines http-Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert. 

    Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung  und Impressum entnehmen.

  • Google Maps

    Wir benutzen Goolge Maps auf dieser Website, dabei werden Cookies relevant für Goolge Maps sowie für die darin verwendeten Google Fonts gesetzt. Es erfolgt eine Übertragung Ihrer IP-Adresse in die USA.

  • Matomo (anonymisiert)

    Mit Matomo erfassen wir Informationen über die von Ihnen genutzten Seiten und Dienste die es uns ermöglichen, Ihnen besser auf Ihre persönlichen Präferenzen zugeschnittene Inhalte bereitstellen zu können. Hierbei werden personenbezogene Daten umgehend anonymisiert und nicht gespeichert, die Daten werden anonymisiert zusammengefasst und liefern keinen Rückschluss auf Ihre Person.

  • Youtube Videos

    Wir verwenden YouTube Videos auf unserer Seite, dabei werden Cookies relevant für YouTube gesetzt. Es erfolgt eine Übertragung Ihrer IP-Adresse in die USA.

  • Ogulo 360 Grad Rundgänge

    Wir verwenden 360° Rundgänge der Ogulo GmbH auf unserer Seite, dabei werden Cookies gesetzt, die für die Ogulo GmbH relevant sind.

  • ZwoVadis Wertanalyse

    Wir verwenden Immobilien-Wertanalysen der ZwoVadis GmbH auf unserer Seite, dabei werden Cookies gesetzt, die für die ZwoVadis GmbH relevant sind.