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NRW Zuschuss Wohneigenheim

Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro zur Verfügung.

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Das Land verlängert den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum. Jetzt Kontakt aufnehmen und Antrag stellen!

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Auf Grundlage der → Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW-Bank gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung stellt das Land 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Land verlängert den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum über den 31.12.2022 hinaus. Damit können auch über den Jahreswechsel hinaus Käufe finanziell unterstützt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist. Das Förderprogramm gilt für alle ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.

Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: Es gilt ein fester Fördersatz von 2 % des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 Euro

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung, die für die Gewährung eines Zuschusses zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital →hier.

Folgende Informationen und Dokumente werden Sie u. a. brauchen:

  • Ort der Immobilie
  • IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung
  • Ihre Steuer-ID
  • Legitimationsunterlagen/Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens aus 2022
  • Grunderwerbsteuerbescheid(e)
  • Zahlungsnachweis(e) für die Grunderwerbsteuer (z. B. Kontoauszug)
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (sobald vorhanden, spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)

Je Kaufvertrag kann nur ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist zwingend von allen Erwerbern gemeinschaftlich zu stellen. Jede Person kann die Förderung nach diesem Förderprogramm nur einmalig in Anspruch nehmen. Insofern sind die obigen Unterlagen für alle Antragstellenden gemeinsam einzureichen.

Nein, jede Zeit hat bzw. hatte ihre Herausforderungen. Alle Einflüsse zu kennen, die einen Verkauf leichter und sicherer machen, helfen auch heute.

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Öffentliche Zuschüsse oder Fördermittel sind sehr komplex, und erfordern viele Voraussetzungen. Schnell wird man verunsichert, ob man alles richtig macht. Lassen Sie sich von uns kompetent begleiten. Um Sie tatkräftig in diesem Prozess zu unterstützen, behalten unsere Spezialisten stets den Überblick über Ihre persönliche und finanzielle Situation.

Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Spezialisten. Dieser informiert Sie im Detail über den NRW-Zuschuss und unterstützt Sie dabei, den Zuschuss zu beantragen.

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