Immobilie in der Scheidung
Wenn Paare sich scheiden lassen und eine gemeinsame Immobilie besitzen, stellt sich die große Frage: Was passiert jetzt damit? Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von vielen Faktoren ab. Hat das Paar Kinder, möchte ein Partner in der Immobilie wohnen bleiben und zu welchen Anteilen gehört die Immobilie welchem Partner?
Scheiden tut weh – muss es aber nicht!
Kommen Ihnen die folgenden Probleme bekannt vor?
- Sie wollen die gemeinsame Immobilie als eine Art Befreiungsschlag sofort verkaufen?
- Sie wollen das Eigenheim als Zuhause der Kinder halten?
- Ihre Immobilie wird durch die Kosten eines zweiten Haushalts kaum tragbar?
- Ein Partner muss den anderen auszahlen. Einer geht, der andere bleibt wohnen.
Wenn sich Menschen trennen oder sogar scheiden, stellt sich oft die Frage, wie mit der gemeinsamen Immobilie umzugehen ist. Optionen gibt es viele, aber welche passen auf die eigenen Situation? Der Gang zum Immobilienspezialisten lohnt sich, da der neutrale Außenstehende alle Möglichkeiten vorstellen kann, ohne durch heftige Emotionen voreingenommen zu sein. Einige Makler haben sich deswegen sogar zum Mediator ausbilden lassen.
Die wichtigsten Aspekte stellen wir Ihnen hier vor:
1. Hausverkauf in der Trennungszeit
Eine Scheidung kann juristisch erst vollzogen werden, wenn ein ganzes Trennungsjahr abgelaufen ist. Das Paar musst also zunächst ein Jahr getrennt gelebt haben, um eine Scheidung einreichen zu können. Dennoch kann die Immobilie auch schon in dieser Phase verkauft werden, wenn das Paar in Trennung davon überzeugt ist, dass eine Versöhnung oder der Wunsch wieder zusammen zu leben, aussichtslos ist. Das hilft, Streit beim Vollziehen der Scheidung zu verhindern. Oft sind aber die Verhältnisse schon zu zerrüttet, so dass andere Optionen wahrscheinlicher sind.
2. Hausverkauf nach Ablauf des Trennungsjahres
Nach Ablauf von einem Trennungsjahr, kann einer der Ehepartner die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie verlangen. Lässt sich der andere Ehepartner nicht überreden, kann er gerichtlich sogar auf die Erteilung der Zustimmung verklagt werden. Dieser Schritt kann umgangen werden, wenn Sie sich stattdessen an einen Immobilienfachmann wenden, der als Mediator ausgebildet ist. Dieser kann Ihnen dabei helfen eine Interessenabwägung durchzuführen.
3. Immobilie verkaufen
Der Verkauf der Immobilie hat den Vorteil, dass beide Ehepartner gleich den Erlös für den Verkauf hätten. Damit ließen sich zum einen Bankverbindlichkeiten bedienen. Zum anderen ließe sich mit dem Geld auch ein Neuanfang machen, indem es in eine neue, kleinere Wohnung investiert werden kann. Der Nachteil ist allerdings, dass ein Verkauf nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und im Falle einer Versöhnung der Ehepartner, die Immobilie schon „verloren“ ist und neue Besitzer hat.
4. Immobilie vermieten
Das eigene Zuhause zu vermieten hat den Vorteil, dass die Immobilie weiterhin im Familienbesitz bleibt und später auch an die Kinder vererbt werden kann. Außerdem ließen sich von den Mieteinnahmen auch der Kredit bei der Bank bedienen. Im Fall, dass es doch zu einer Versöhnung kommt ist die Immobilie zudem nicht weg, sondern kann erneut bezogen werden.
5. Teilungsversteigerung
Wenn der Wille zum Verkauf zwar da ist, aber es zu keiner Einigung bezüglich des Preises kommt, kann eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden.
Eine Teilungsversteigerung ist Teil der Zwangsversteigerung und kann von einem der Partner unabhängig beim Amtsgericht beantragt werden. Zur Antragsstellung berechtigt ist grundsätzlich jeder Miteigentümer, unabhängig von der Größe seines Anteils. Das Risiko bei einer Teilungsversteigerung ist allerdings, dass der Erlös weit unter dem Verkehrswert der Immobilie liegt. Für beide Parteien wirtschaftlich ein großer Nachteil, da es viele Schnäppchenjäger gibt, die nur darauf warten, dass solche Immobilen veräußert werden. Zusätzlich kommt hinzu, dass Kosten für das Sachverständigengutachten getragen werden müssen. Diese liegen zwischen 1000 bis 2500 Euro.
6. Makler — ist er parteiisch?
Wenn es darum geht den Immobilienspezialisten zu engagieren stellt sich die Frage: Wer kümmert sich darum? Und woher weiß ich, dass der Makler, beispielsweise von meinem Ehepartner nicht parteiisch ist? Nun, im Scheidungsfall ist das gegenseitige Vertrauen oftmals nicht mehr gegeben. Nur wie geht man jetzt am Besten vor? Es besteht die Möglichkeit zwei verschiedene Immobilienmakler für sich arbeiten zu lassen. Das würde aber dazu führen, dass die Provision halbiert werden muss. Keine gute Motivation für die Immobilienexperten, was sich auch auf der Arbeit bemerkbar machen wird und den Verkaufszeitraum in die Länge zieht. Wir empfehlen Ihnen daher sich gemeinsam auf einen Immobilienmakler zu einigen, bei dem Sie beide ein gutes Gefühl haben. Achten Sie auch darauf, dass der Experte über mediatorische Kenntnisse verfügt. Dieser kann eine Interessenabwägung durchführen, sodass beide Parteien zufrieden aus dem Verkauf rausgehen können. Sollten Sie den-noch Bedenken haben bei der Wahl des Immobilienmaklers, können Sie sich bei einem Anwalt rechtlich beraten lassen.
In jeder Lebenslage an Ihrer Seite
Wollen Sie Ihre Scheidungsimmobilie verkaufen und wissen nicht, welche der Optionen in Ihrer individuellen Situation die passende ist? Mit unserer umfassenden Expertise unterstützen wir Sie bei allen Fragen, dem eventuellen Verkauf und Ihrem persönlichen Neuanfang.
Und in der Praxis?
Um eine Übersicht aller Möglichkeiten zu geben, gehen wir der Einfachheit halber von einem Scheidungsfall aus, in dem das Paar das Haus gemeinsam gekauft hat und es beiden zu gleichen Teilen gehört. Nennen wir dieses Paar Herr und Frau Meier. Die beiden haben keinen Ehevertrag geschlossen und wie die meisten Paare nicht mit einer Scheidung gerechnet. Außerdem haben sie zwei Kinder, die nach der Trennung bei Frau Meier wohnen werden. Nur wo – das ist hier die Frage.
Frau Meier bleibt mit den Kindern in der Immobilie wohnen. Diese gehört weiterhin beiden.
Die beiden einigen sich darüber, ob Frau Meier an Herrn Meier Miete zahlen muss, ob sie ohne weitere Zahlungen im Haus wohnen bleiben kann oder ob die Mietzahlungen gegebenenfalls mit den Kosten für die Hypothek des Hauses oder den Unterhaltskosten verrechnet werden können. Damit keiner der Partner benachteiligt wird, bietet es sich auch hier an, sich rechtliche Unterstützung zu suchen.
Frau Meier bleibt mit den Kindern in der Immobilie und zahlt Herrn Meier aus.
Wenn Frau Meier mit den Kindern im Haus wohnen bleiben möchte, kann sie alternativ auch ihren Noch-Ehemann bei der Scheidung auszahlen. Dafür wird der Immobilienwert mit der Restschuld, also den Hypotheken und Krediten, die noch abbezahlt werden müssen, verrechnet. Im Fall der Meiers ist das Haus 300.000 Euro wert, die beiden haben das Haus vor 10 Jahren gekauft und müssen noch 200.000 Euro abbezahlen. Diese 200.000 Euro würden in Zukunft alleine von Frau Meier gezahlt. Da 100.000 Euro des Hauses bereits abbezahlt sind, muss sie außerdem 50.000 Euro an Herrn Meier zahlen. Diese Möglichkeit ist nur dann praktikabel, wenn der im Haus bleibende Partner sich die Tilgung des Kredits auch alleine leisten kann.
Das Haus wird als Vorerbe oder Schenkung auf die Kinder übertragen. Frau Meier bleibt bis auf Weiteres mit den Kindern darin wohnen.
Bleibt Frau Meier im Haus wohnen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die Eigentumsverhältnisse zu klären: Die Immobilie kann entweder als Vorerbe oder als Schenkung auf die Kinder des Paares überschrieben werden, mit denen Frau Meier vorerst in der Immobilie wohnen bleibt. Als Vormund der Kinder kann sie bis zu deren 18. Lebensjahr über das Haus verfügen. Diese Alternative bietet sich allerdings eher bei Familien an, die nur ein Kind haben. Denn bei Geschwistern könnte es später zu Streitigkeiten kommen.
Herr und Frau Meier teilen das Haus in zwei Wohnungen, von denen jeder eine behält.
Die Wohnungsteilung ist dann interessant, wenn beide Partner sich noch gut verstehen und sich grundsätzlich vorstellen können, in der Nähe des anderen zu wohnen. Die Teilung kann jedoch nicht ohne Genehmigung von der Gemeinde vorgenommen werden. Außerdem muss sie im Grundbuch eingetragen werden.
Herr und Frau Meier behalten das Haus und vermieten es. Die Mieteinnahmen werden geteilt.
Wenn beide Partner aus dem Haus ausziehen wollen, besteht auch die Möglichkeit, das Haus zu vermieten und die Einnahmen zu teilen. Diese Option ist zum Beispiel dann interessant, wenn später eines der Kinder in dem Haus wohnen möchte.
Herr und Frau Meier verkaufen das Haus gemeinsam und teilen den Erlös.
Neben der Option, dass einer der Partner in der Immobilie bleibt und den anderen Partner auszahlt, ist der Verkauf eine der beliebtesten Varianten bei der Scheidung. Beide Parteien erhalten die Hälfte des Erlöses. Wichtig ist, dass das Paar sich vor dem Verkauf gut von einem Experten beraten und den Immobilienwert schätzen lässt. Schließlich soll der Erlös aus dem Verkauf für beide die Grundlage für einen Neubeginn sein.
Herr und Frau Meier werden sich nicht einig und es kommt zu einer Teilungsversteigerung.
Wenn Paare sich nicht einigen können, bleibt oft nur noch die Teilungsversteigerung. Diese muss von einem der Partner beim Amtsgericht beantragt werden. Im Vergleich zum Verkauf wird hier jedoch meist ein geringerer Erlös erzielt. Die Meiers können sich zum Glück ohne Gericht einigen und beschließen, das Haus gemeinsam zu verkaufen.
Wir gehen getrennte Wege – was tun mit der Immobilie?
Nicht nur eine Scheidung zehrt an den Nerven beider Parteien, sondern auch die Frage, was mit dem gemeinsamen Grund und Boden passiert. Und selbst wenn man sich für beide zufriedenstellend einigt, gibt es mindestens einen Umzug zu organisieren. Meistens aber entscheiden sich Paare, den Besitz zu verkaufen oder an Dritte zu vermieten. Dann gibt es eine Menge zu tun: Inserate aufgeben, Besichtigungen organisieren, Vertragsverhandlungen und und und – alles on top auf die eigentliche emotionale Belastung. Als Experte für Immobilien unterstützen Sie wir hier gerne in jeder Phase, sodass Sie sich um die eigentlichen Dinge kümmern können.
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