Bautipp: Wohnräume nach Landesbauverordnung planen
Was viele Eigentümer jedoch nicht wissen: Ein Dach oder Kellerraum ist nicht automatisch als Wohnraum genehmigt, wenn die Räumlichkeiten bei Einzug anderweitig deklariert worden sind. So gelten beispielsweise in unterschiedlichen Bundesländern verschiedene Mindesthöhen für Wohnräume, die eingehalten werden müssen. Zudem muss ein zweiter Fluchtweg und mancherorts sogar ein zusätzlicher Stellplatz eingeplant werden.
Die Bauexperten raten daher, Dach- oder Kellerräume von Anfang an für die spätere Nutzung entsprechend zu planen und beim zuständigen Bauamt genehmigen zu lassen. Auch beim Thema Vermietung sollten Eigentümer die Vorschriften der unterschiedlichen Länder kennen und ihre Anträge entsprechend einreichen.
Quelle: VPB
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