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Die Immobilien im Testament

Immobilien gehören zu einer der gefragtesten Wertanlagen. Daher ist es keine Überraschung, dass Häuser, Wohnungen und Grundstücke oft zum Nachlass des Verstorbenen zählen. Damit nach dem Tode alles reibungslos ablaufen kann, raten Experten, sich schon frühzeitig zu überlegen, wem Sie die Immobilie vererben möchten. Dabei ist es wichtig sich über das Erbrecht zu informieren und je nach persönlichem Wunsch und Familienkonstellation ein Testament zu erstellen.

Wer eine Immobilie vererben möchte, darf als Erben einsetzen, wen er möchte. Allerdings gilt auch bei Immobilien, dass Kinder oder Ehepartner einen Pflichtteil bekommen. Dies erfolgt unabhängig vom Willen des Erblassers. Als Pflichtteil gilt dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Stirbt beispielsweise eine Witwe mit zwei Kindern, ohne ein Testament zu hinterlassen, erben die Kinder automatisch jeder die Hälfte der Immobilie. Ist zuvor aber eines der Kinder in einem Testament als Alleinerbe eingesetzt worden, dann steht dem anderen Kind noch ein Viertel des Nachlasswertes zu. Allerdings gilt hier, dass der Erbe nur Anspruch auf das Geld hat, nicht auf den Sachwert.

Eigenhändiges Testament

Soll die Immobilie in einem handschriftlich verfassten Testament vererbt werden, so ist das Testament nur gültig, wenn es unterschrieben ist. Empfehlenswert ist dabei die Unterzeichnung mit Vornamen, Orts- und Zeitangabe. Das handschriftliche Testament darf in jeder Sprache geschrieben werden, vorausgesetzt, dass diese Sprache von einer dritten Person verstanden wird. Die Errichtung des handschriftlichen Testaments ist ohne Mitwirkung Dritter, also Zeugen (insbesondere eines Notars), möglich. Handschriftliche Testamente müssen nicht amtlich verwahrt werden. Sie können aber vom Erblasser bei einem frei zu wählenden Nachlassgericht hinterlegt werden.

Notarielles Testament

Wie der Name schon sagt, wird das notarielle Testament vor einem Notar oder durch Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift an den Notar erstellt. Der Notar fertigt dann darüber ein Protokoll an. Die Notarkosten richten sich dabei nach der Höhe des im notariellen Testament aufgeführten Vermögens. Da das notarielle Testament eine öffentliche Urkunde ist, hat es volle Beweiskraft und ersetzt somit den Erbschein. Einmal vom Notar erstellt, gibt dieser das Testament beim Nachlassgericht des Bezirks seines Amtssitzes in amtliche Verwahrung. Der Erblasser erhält den dementsprechenden Hinterlegungsschein. Unter Vorlage des Hinterlegungsscheins, kann er jederzeit die Herausgabe des Testaments fordern. 

Erbvertrag

Ebenso wie das Testament, ist auch der Erbvertrag eine sogenannte Letztwillige Verfügung, in dem der Nachlass geregelt werden soll und in dem Erben eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Testament setzt der Erblasser den Erbvertrag jedoch gemeinsam mit den Erben auf. Dieser kann nur geändert werden, wenn alle Vertragspartner damit einverstanden sind. Oft werden an solche Erbverträge Bedingungen geknüpft – wie etwa die Pflege der Eltern oder die Übernahme des Geschäfts.

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, wie es damit jetzt weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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In unserer Immobilien-Datenbank finden wir vielleicht schon die passende Immobilie. Wir legen viel Wert auf den persönlichen Kontakt und nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Wünsche, um Ihnen eine stressfreie Abwicklung zu ermöglichen. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

So regeln Sie Ihr Immobilienerbe schon zu Lebzeiten

Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, entscheidet sich so mancher Immobilieneigentümer, sein Erbe bereits zu Lebzeiten zu organisieren. Mit einer Schenkung kann zum einen die Steuerlast verringert, zum anderen der Pflichtteilsanspruch reduziert werden. Was ist dabei zu beachten?

Die Strategie hinter dem Angebotspreis

Der Angebotspreis einer Immobilie hat einen wesentlichen Einfluss darauf, ob die Immobilie einen Käufer findet, ob sie zu einem marktgerechten Preis verkauft wird und wie lange die Immobilie zum Verkauf steht. Damit hier alles optimal läuft, sollten Immobilienverkäufer einiges beachten.

Immobilienerbe – vom Familienkonflikt zur Erfolgstory

Anna M. und ihre beiden Geschwister haben das Haus ihrer Eltern geerbt, in dem sie ihre Kindheit verbracht haben. Neben der Trauer um ihren Vater müssen sie nun entscheiden, was mit der großen Immobilie am Stadtrand geschehen soll. Beinahe kam es zum Zerwürfnis, da jeder eine andere Vorstellung hatte.

Erben, verkaufen, keine Steuer zahlen

Gute Nachrichten für Erbengemeinschaften: durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs muss beim Verkauf von geerbten Anteilen keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Ist man sich innerhalb einer Erbengemeinschaft also einig, dass einer der Erben alle anderen Anteile abkauft und die Immobilie dann im Ganzen verkauft, wird sich das Finanzamt nicht mit einer Steuerforderung melden.

Immobilie ohne Wertverlust verkaufen

Dass ihre Immobilie an Wert verloren hat, merken viele Eigentümer erst, wenn sie sie verkaufen wollen. Oft haben sie schon einen Preis im Kopf und sind dann irritiert, wenn sie ihn nicht am Markt realisieren können. Interessenten nehmen nicht jede Immobilie zu jedem Preis. Wer Wertverlust vermeiden möchte, sollte sich bereits vor dem Verkauf mit verschiedenen Immobilienaspekten beschäftigen.

Checkliste Immobilienerbe

Nach dem Tod müssen Hinterbliebene oftmals nicht nur die Trauer bewältigen, sondern eine Vielzahl von Angelegenheiten regeln. Gerade bei der Erbschaft einer Immobilie sollten Angehörige sich schnellstmöglich um wichtige Dokumente und Aufgaben kümmern. 

Immobilie vor dem Verkauf sanieren?

Immobilien, die vor dem Verkauf einer Renovierung oder Sanierung unterzogen werden, können unter Umständen beim Verkauf höhere Werte erzielen. Doch lohnt sich der Kraftakt einer Sanierung wirklich?

Hilfe, wir haben eine Immobilie geerbt – wie einigen wir uns?

Der eine will selbst einziehen, die andere verkaufen, der dritte überlegt, ob vermieten nicht vernünftig wäre. Erben mehrere Menschen eine Immobilie, gibt es oft unterschiedliche Vorstellungen, was damit passieren soll. Das führt immer wieder zu Streit in der Erbengemeinschaft. Ein Fallbeispiel.

Sanierungspflicht: Auswirkungen auf den Immobilienverkauf

Wechselt eine Immobilie den Eigentümer, verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 den Käufer zur Sanierung. Für Käufer bedeutet das, dass die Immobilie teurer wird. Das wiederum bedeutet für Verkäufer, dass es aktuell noch schwieriger wird, einen Käufer zu finden.

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