Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!

0 27 22 - 93 720
Kontakt aufnehmnen Kontakt

Immobilie verschenken oder vererben?

Als Eigentümer denken Sie vielleicht öfter darüber nach, ob Sie Ihre Immobilie vererben oder lieber bereits zu Lebzeiten verschenken sollten. Verschenken kann manchmal Vorteile haben. Allerdings spart dabei nicht jeder gleich viel. Darum sollten Immobilienbesitzer wissen, wann und wie sich Schenken lohnt.

Ob Schenkung oder Erbschaft – der Fiskus bittet in beiden Fällen zur Kasse. Und nicht nur das, auch der Steuersatz und die Steuerfreibeträge sind in beiden Fällen gleich. Sie sind sowohl beim Verschenken als auch beim Vererben vor allem vom Verwandtschaftsgrad des Begünstigten abhängig. So gilt beispielsweise für Ehepartner in jedem Fall ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder liegt er bei 400.000 Euro, und die Staffelung geht weiter bis zu 20.000 Euro für Freunde, Geschwister oder auch nicht eingetragene Lebenspartner. Für den verbleibenden Teil des Immobilienwertes wird ein Steuersatz zwischen 7 und 43 Prozent fällig – abhängig vom Wert der Immobilie. Eine wichtige Ausnahme: Verheiratete Eigentümer können Ihrem Ehegatten die selbstgenutzte Immobilie komplett steuerfrei übertragen, egal, wieviel sie wert ist. Auch diese Regelung findet gleichermaßen auf verschenkte wie auf vererbte Immobilien Anwendung.

Schenkung als Steuersparmodell?

Wie also lassen sich dann durch eine Schenkung Steuern sparen? In einigen Fällen ist das möglich, wobei zwei Aspekte eine Rolle spielen. Zum einen kommen die oben erwähnten Steuerfreibeträge bei Schenkungen nicht nur einmalig zum Tragen, sondern alle zehn Jahre erneut. Sie können Ihre Immobilie also "auf Raten" verschenken und dafür sorgen, dass der jeweils übertragene Teilwert unterhalb des Freibetrages liegt. Über Jahrzehnte hinweg ist auf diese Weise eine Übertragung ohne Steuerabzug möglich, was allerdings eine sehr langfristige Planung erfordert, wie sie nur selten realistisch sein dürfte. Ein zweiter Aspekt ist, dass eine frühzeitige Wertermittlung steuerliche Vorteile haben kann. Bis zu Ihrem Tode könnte der Immobilienwert stark ansteigen, und das hieße für Ihre Erben, dass dann eine höhere Erbschaftssteuer anfallen würde.

Erbstreit vermeiden, Verbleib der Immobilie in der Familie sichern

Während die Steuerersparnis eher ein Spezialfall ist, sind die entscheidenden Argumente für eine Schenkung eher anderswo zu suchen. Ein entscheidendes Motiv: Sie wollen dafür sorgen, dass die Immobilie langfristig im Besitz der Familie verbleibt. Wenn Sie vererben, kann es nach Ihrem Tod leicht passieren, dass die Erbengemeinschaft sich nicht über die Teilung des Erbes einigen kann. Ihren Willen können Sie zwar in einem Testament detailliert festhalten, aber ein Erbstreit lässt sich dadurch nicht mit Sicherheit verhindern. Auch nicht die mögliche Situation, dass Ihre Erben das Haus verkaufen müssen, um alle Erbberechtigten auszahlen und die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Eine Schenkung bietet hier vielfach die bessere Alternative. Sie können damit spezielle Auflagen verbinden, die einen Immobilienverkauf ausschließen. Außerdem ist es ratsam, dass Sie sich ein Nießbrauchrecht für die Immobilie sichern. Das Haus gehört dann zwar schon dem Beschenkten, aber Sie können lebenslang darin wohnen bleiben, und sogar, wenn Sie die Immobilie nicht mehr selbst bewohnen möchten, können Sie sie auch vermieten. 

Möchten Sie wissen, ob es in Ihrem Fall klüger ist, Ihre Immobilie zu vererben oder zu verschenken? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Sie benötigen weitere Informationen?

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © artisticco/Depositphotos.com

Erben, verkaufen, keine Steuer zahlen

Gute Nachrichten für Erbengemeinschaften: durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs muss beim Verkauf von geerbten Anteilen keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Ist man sich innerhalb einer Erbengemeinschaft also einig, dass einer der Erben alle anderen Anteile abkauft und die Immobilie dann im Ganzen verkauft, wird sich das Finanzamt nicht mit einer Steuerforderung melden.

Immobilie ohne Wertverlust verkaufen

Dass ihre Immobilie an Wert verloren hat, merken viele Eigentümer erst, wenn sie sie verkaufen wollen. Oft haben sie schon einen Preis im Kopf und sind dann irritiert, wenn sie ihn nicht am Markt realisieren können. Interessenten nehmen nicht jede Immobilie zu jedem Preis. Wer Wertverlust vermeiden möchte, sollte sich bereits vor dem Verkauf mit verschiedenen Immobilienaspekten beschäftigen.

Checkliste Immobilienerbe

Nach dem Tod müssen Hinterbliebene oftmals nicht nur die Trauer bewältigen, sondern eine Vielzahl von Angelegenheiten regeln. Gerade bei der Erbschaft einer Immobilie sollten Angehörige sich schnellstmöglich um wichtige Dokumente und Aufgaben kümmern. 

Immobilie vor dem Verkauf sanieren?

Immobilien, die vor dem Verkauf einer Renovierung oder Sanierung unterzogen werden, können unter Umständen beim Verkauf höhere Werte erzielen. Doch lohnt sich der Kraftakt einer Sanierung wirklich?

Hilfe, wir haben eine Immobilie geerbt – wie einigen wir uns?

Der eine will selbst einziehen, die andere verkaufen, der dritte überlegt, ob vermieten nicht vernünftig wäre. Erben mehrere Menschen eine Immobilie, gibt es oft unterschiedliche Vorstellungen, was damit passieren soll. Das führt immer wieder zu Streit in der Erbengemeinschaft. Ein Fallbeispiel.

Sanierungspflicht: Auswirkungen auf den Immobilienverkauf

Wechselt eine Immobilie den Eigentümer, verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2020 den Käufer zur Sanierung. Für Käufer bedeutet das, dass die Immobilie teurer wird. Das wiederum bedeutet für Verkäufer, dass es aktuell noch schwieriger wird, einen Käufer zu finden.

Erbe zu Lebzeiten regeln: Immobilie verschenken?

Haben Sie sich schon mal Gedanken über die Vererbung Ihrer Immobilie gemacht? Können sich Ihre Erben die Erbschaftssteuer leisten oder werden sie die Immobilie vielleicht verkaufen müssen? Besteht die Gefahr eines Streits unter Ihren Erben? Um eine Lösung in Ihrem Sinne zu finden, ist es ratsam, das Immobilienerbe frühzeitig zu regeln, beispielsweise durch eine Schenkung.

Immobilien zum marktgerechten Preis verkaufen

Wird eine Immobilie verkauft, geht es meist um mehr, als nur den Gewinn zu erzielen. Eigentümer müssen ein bestehendes Darlehen tilgen, eine neue Immobilie kaufen oder in eine andere Region ziehen – dabei ist die Höhe der letztendlich erzielten Summe besonders wichtig. Ein marktgerechter Preis ist daher von Anfang an das Ziel.

Streit ums Immobilienerbe – das muss nicht sein

Katharina H. und ihren Geschwistern fiel es schwer, sich zu einigen, was aus der gemeinsamen Erbimmobilie werden sollte. Georg wollte die Immobilie verkaufen. Jana gerne einziehen. Streit war vorprogrammiert. Im Interview berichtet Katharina, wie ihr Problem gelöst werden konnte.

Weg von Gas und Öl – welche Alternativen gibt es?

Von den steigenden Heizkosten sind viele Verbraucher betroffen. Besonders Eigentümer von Immobilien. Wer jetzt noch mit Gas- oder Öl heizt kann auf Alternativen umsteigen. Welche Möglichkeiten haben Hausbesitzer?

Immobilienerbe in der Patchworkfamilie: lieber mit Testament

Was erbt der Sohn des Partners aus erster Ehe und was die gemeinsamen Kinder – in einer Patchworkfamilie ist nicht automatisch jedes Familienmitglied Erbe. Da kommt es schnell zu Ungerechtigkeiten und Unklarheiten, was etwa mit einer zu vererbenden Immobilie geschieht. Der Rat des Experten: machen Sie ein Testament.

Grundstück geerbt? Das müssen Sie 2022 beachten

Jährlich werden in Deutschland große Vermögen vererbt. Oft gehört auch eine Immobilie wie ein Grundstück dazu. Wie bei einem Haus stellt sich auch bei einem unbebauten Grundstück die Frage: „Was soll damit geschehen?“ Zusätzlich kommt seit diesem Jahr noch eine weitere Herausforderung dazu.

Sie suchen ein neues Zuhause? Sprechen Sie uns an!

In unserer Immobilien-Datenbank finden wir vielleicht schon die passende Immobilie. Wir legen viel Wert auf den persönlichen Kontakt und nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Wünsche, um Ihnen eine stressfreie Abwicklung zu ermöglichen. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. 

Einige Cookies sind technisch notwendig, für andere benötigen wir Ihre explizite Einwilligung. Bei einigen Cookies mit Einwilligung erfolgt eine Übertragung vereinzelter personenbezogener Daten (im Wesentlichen die IP-Adresse Ihres Endgerätes) in die USA, wo wir ein gleichwertiges Datenschutzniveau wie in der EU nicht garantieren können.

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Mit der Auswahl unserer Basiseinstellungen aktivieren Sie nur die vom System benötigten Cookies, nicht jedoch die zusätzlichen Komfortfunktionen, diese müssen Sie aktiv auswählen oder über „Alle akzeptieren“ gesammelt aktivieren. 

Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein- und ausschalten.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung  und Impressum entnehmen.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session-Informationen zu hinterlegen. Diese werden nicht von fremden Servern ausgelesen.

    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite. Diese werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP-Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines http-Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert. 

    Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung  und Impressum entnehmen.

  • Über die Einbindung von Google Maps werden auf unserer Internetseite Kartendaten und Navigationsdaten für Sie als Nutzer zur Verfügung gestellt. Dabei werden mehrere Cookies von Google gesetzt, die für Google Maps, für die darin verwendeten Google Fonts und für weitere für Google Maps notwendige Dienste relevant sind. Es erfolgt eine Übertragung Ihrer IP-Adresse in die USA.

  • Über das Plugin von Youtube werden die auf unserer Seite eingebetteten Youtube Videos nachgeladen. Das Plugin ermöglicht es, Videos in die Website einzubetten. Dabei werden mehrere Cookies gesetzt, die für YouTube relevant sind. Es erfolgt eine Übertragung Ihrer IP-Adresse in die USA.

    Über Google Ads können wir Werbung auf externen Websites schalten lassen. Mit den gewonnenen Daten können wir die Werbeangebote auf unserer Website individueller an unseren Kundenkreis ausgerichtet gestalten und die Effizienz unserer Werbemaßnahmen messen. Dabei werden mehrere Cookies von Google gesetzt, die für Google Ads relevant sind. Es erfolgt eine Übertragung Ihrer IP-Adresse in die USA.

  • Wir verwenden 360° Rundgänge der Ogulo GmbH auf unserer Seite, dabei werden Cookies und Dienste – auch dritter Parteien - gesetzt, die für die Erbringung dieses Dienstes der Ogulo GmbH relevant sind.