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Immobilie verschenken oder vererben?

Als Eigentümer denken Sie vielleicht öfter darüber nach, ob Sie Ihre Immobilie vererben oder lieber bereits zu Lebzeiten verschenken sollten. Verschenken kann manchmal Vorteile haben. Allerdings spart dabei nicht jeder gleich viel. Darum sollten Immobilienbesitzer wissen, wann und wie sich Schenken lohnt.

Ob Schenkung oder Erbschaft – der Fiskus bittet in beiden Fällen zur Kasse. Und nicht nur das, auch der Steuersatz und die Steuerfreibeträge sind in beiden Fällen gleich. Sie sind sowohl beim Verschenken als auch beim Vererben vor allem vom Verwandtschaftsgrad des Begünstigten abhängig. So gilt beispielsweise für Ehepartner in jedem Fall ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder liegt er bei 400.000 Euro, und die Staffelung geht weiter bis zu 20.000 Euro für Freunde, Geschwister oder auch nicht eingetragene Lebenspartner. Für den verbleibenden Teil des Immobilienwertes wird ein Steuersatz zwischen 7 und 43 Prozent fällig – abhängig vom Wert der Immobilie. Eine wichtige Ausnahme: Verheiratete Eigentümer können Ihrem Ehegatten die selbstgenutzte Immobilie komplett steuerfrei übertragen, egal, wieviel sie wert ist. Auch diese Regelung findet gleichermaßen auf verschenkte wie auf vererbte Immobilien Anwendung.

Schenkung als Steuersparmodell?

Wie also lassen sich dann durch eine Schenkung Steuern sparen? In einigen Fällen ist das möglich, wobei zwei Aspekte eine Rolle spielen. Zum einen kommen die oben erwähnten Steuerfreibeträge bei Schenkungen nicht nur einmalig zum Tragen, sondern alle zehn Jahre erneut. Sie können Ihre Immobilie also "auf Raten" verschenken und dafür sorgen, dass der jeweils übertragene Teilwert unterhalb des Freibetrages liegt. Über Jahrzehnte hinweg ist auf diese Weise eine Übertragung ohne Steuerabzug möglich, was allerdings eine sehr langfristige Planung erfordert, wie sie nur selten realistisch sein dürfte. Ein zweiter Aspekt ist, dass eine frühzeitige Wertermittlung steuerliche Vorteile haben kann. Bis zu Ihrem Tode könnte der Immobilienwert stark ansteigen, und das hieße für Ihre Erben, dass dann eine höhere Erbschaftssteuer anfallen würde.

Erbstreit vermeiden, Verbleib der Immobilie in der Familie sichern

Während die Steuerersparnis eher ein Spezialfall ist, sind die entscheidenden Argumente für eine Schenkung eher anderswo zu suchen. Ein entscheidendes Motiv: Sie wollen dafür sorgen, dass die Immobilie langfristig im Besitz der Familie verbleibt. Wenn Sie vererben, kann es nach Ihrem Tod leicht passieren, dass die Erbengemeinschaft sich nicht über die Teilung des Erbes einigen kann. Ihren Willen können Sie zwar in einem Testament detailliert festhalten, aber ein Erbstreit lässt sich dadurch nicht mit Sicherheit verhindern. Auch nicht die mögliche Situation, dass Ihre Erben das Haus verkaufen müssen, um alle Erbberechtigten auszahlen und die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Eine Schenkung bietet hier vielfach die bessere Alternative. Sie können damit spezielle Auflagen verbinden, die einen Immobilienverkauf ausschließen. Außerdem ist es ratsam, dass Sie sich ein Nießbrauchrecht für die Immobilie sichern. Das Haus gehört dann zwar schon dem Beschenkten, aber Sie können lebenslang darin wohnen bleiben, und sogar, wenn Sie die Immobilie nicht mehr selbst bewohnen möchten, können Sie sie auch vermieten. 

Möchten Sie wissen, ob es in Ihrem Fall klüger ist, Ihre Immobilie zu vererben oder zu verschenken? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Weg von Gas und Öl – welche Alternativen gibt es?

Von den steigenden Heizkosten sind viele Verbraucher betroffen. Besonders Eigentümer von Immobilien. Wer jetzt noch mit Gas- oder Öl heizt kann auf Alternativen umsteigen. Welche Möglichkeiten haben Hausbesitzer?

Immobilienerbe in der Patchworkfamilie: lieber mit Testament

Was erbt der Sohn des Partners aus erster Ehe und was die gemeinsamen Kinder – in einer Patchworkfamilie ist nicht automatisch jedes Familienmitglied Erbe. Da kommt es schnell zu Ungerechtigkeiten und Unklarheiten, was etwa mit einer zu vererbenden Immobilie geschieht. Der Rat des Experten: machen Sie ein Testament.

Grundstück geerbt? Das müssen Sie 2022 beachten

Jährlich werden in Deutschland große Vermögen vererbt. Oft gehört auch eine Immobilie wie ein Grundstück dazu. Wie bei einem Haus stellt sich auch bei einem unbebauten Grundstück die Frage: „Was soll damit geschehen?“ Zusätzlich kommt seit diesem Jahr noch eine weitere Herausforderung dazu.

Warum das Nachlassverzeichnis beim Immobilienerbe wichtig ist

Was gehört eigentlich alles zum Erbe? Immer wieder hinterlassen Verstorbene etwas, von dem die Erben gar nichts wissen. Das reicht vom teuren Schmuckstück über Aktien bis hin zu Grundstücken. Gelegentlich gehören auch Schulden dazu. Für einen Überblick und als Entscheidungshilfe, ob das Erbe angenommen oder besser ausgeschlagen werden sollte, dient das Nachlassverzeichnis. Doch was müssen Erblasser bei der Erstellung beachten?

Auflösung der Erbengemeinschaft

Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Da eine Erbengemeinschaft nicht für die Ewigkeit gedacht ist, ist das Ziel ihre Auflösung, sprich das Erbe endgültig zu klären. Gerade bei Immobilien ist das oft nicht einfach und führt zu Streit.

Wie errechnet man die Wohnfläche einer Immobilie ohne Haftungsrisiken?

Immobilien sind momentan begehrt. Da denkt man schnell, man könne eine Immobilie schnell gewinnbringend verkaufen, ohne einen Makler hinzuziehen. Das ist nicht ohne Risiko, denn damit nimmt man nicht nur in Kauf, dass der Verkauf länger dauert. Sondern auch, dass der Erlös zu gering ausfällt. Zudem entstehen Haftungsrisiken, etwa infolge von Fehlern bei der Wohnflächenberechnung.

Wie verkaufen Sie Ihre Immobilie, wenn Sie nicht vor Ort sind?

Eine Immobilie zu verkaufen, ohne vor Ort zu sein, ist eine Herausforderung. Wenn Sie zum Beispiel in Dortmund wohnen und in München eine Immobilie geerbt haben, können Sie wahrscheinlich während des ganzen Verkaufsprozesses nicht vor Ort sein, weil Sie beispielsweise berufstätig sind. Um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, sollten Sie einen Qualitätsmakler vor Ort beauftragen.

Immobilie als Sozialhilfeempfänger erben

Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) oder umgangssprachlich Hartz IV bezieht und eine Immobilie erbt, muss einiges beachten. Denn das Jobcenter macht es den finanziell bedürftigen Erben nicht leicht.

Wer zu wenig finanzielle Mittel hat, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, bekommt generell viele Auflagen vom Jobcenter auferlegt. Erbt derjenige, ist das nicht anders. Das Erbe darf dem Amt nicht verschwiegen werden. Sonst drohen Strafen und Sanktionen.

Wenn die Zeit knapp ist: Die Checkliste für den Notverkauf

Plötzliche Arbeitslosigkeit oder Scheidung – es gibt Situationen, in denen eine Immobilie schnell verkauft werden muss, damit sie nicht zu einer finanziellen Belastung wird. Wird in solchen Notfällen nicht kurzfristig eine Lösung gefunden, kann eine Zwangsversteigerung drohen. Diese wirkt sich in der Regel negativ auf den Verkaufspreis aus. Deshalb finden Sie hier als Orientierung für den Notverkauf unsere Checkliste.

Vermietete Wohnung geerbt – was nun?

Wird eine vermietete Wohnung vererbt, geht auch das Mietverhältnis auf den Erben oder die Erbengemeinschaft über. Erben sind dann Vermieter. Das Erbe bringt nicht nur Rechte mit sich, sondern auch Pflichten. Doch worauf müssen Erben achten, wenn sie die Wohnung verkaufen, weiterhin vermieten oder dafür Eigenbedarf anmelden möchten?

Grundstück geerbt – und jetzt?

Ein geerbtes Grundstück ist wie ein Sechser im Lotto, wenn man bauen möchte. Doch es gibt Fallstricke: nicht alles und nicht überall darf gebaut werden. Wichtig für ein Grundstück ist, ob es über ein Baurecht verfügt. Dies beeinflusst auch den Wert Ihres Grundstücks.

Haus verkaufen, Haus entrümpeln – mit Profis geht beides leichter!

Zum Trauern um ihren Großvater ist Katja noch gar nicht richtig gekommen. Der Großvater hat ein Haus hinterlassen – und zahlreiche Erben. Schnell einigte sich die Erbengemeinschaft darauf, die Immobilie zu verkaufen, um das Erbe besser teilen zu können. Zusammen mit ihren Geschwistern Sina und Ralf erklärte sich Katja bereit, sich um die Auflösung des Haushalts und den Verkauf zu kümmern. Doch wieviel Arbeit damit verbunden war, wurde ihr erst nach und nach klar. 

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