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Urlaubsplanung: Ist Untervermieten der beste Einbruchschutz?

So sehr sich Hauseigentümer auch auf den Urlaub freuen, ein wenig Unsicherheit bleibt immer. Schließlich ist die Urlaubszeit auch die Hochsaison für Einbrecher. Die spionieren gezielt Einfamilienhausiedlungen aus und schauen, welche Nachbarn für längere Zeit nicht zu Hause sind. Wer sein Eigenheim während des Urlaubs selbst zur Ferienwohnung macht, macht es den Verbrecherbanden hingegen schwer.

Wenn Hausbesitzer für längere Zeit in den Urlaub fahren, gerät die leere Immobilie schnell ins Visier von Einbrechern. Insbesondere in wohlhabenden Wohngegenden spionieren diese die Bewohner in der Urlaubssaison gezielt aus. Wenn der Parkplatz längere Zeit leer bleibt, der Briefkasten überquillt und auch abends kein Licht angeht, ist das für die Verbrecher ein sicheres Zeichen: Die Bewohner sind verreist.

Sicherheitsschlösser, Kameras und Alarmanlagen können helfen, die Eindringlinge abzuschrecken. Doch professionelle Banden kennen häufig einen Weg um die Sicherheitssysteme herum. Das ist jedoch kein Grund, auf längere Urlaube zu verzichten. In Ländern wie den USA ist Housesitting schon lange eine bewehrte Methode des Einbruchschutzes. Auf Plattformen wie www.trustedhousesitters.com können Eigentümer nach dem passenden Aufpasser für die eigenen vier Wände suchen. Der schaut entweder mehrmals täglich vorbei oder wohnt für die Zeit des Urlaubs im Haus.

Besonders praktisch ist das auch für Verreisende mit Haustieren oder vielen Pflanzen, die während des Urlaubs gegossen werden müssen. Sie bieten den Housesittern eine kostenlose Unterkunft, die passen im Gegenzug auf Ihr Haus auf, holen die Post rein und gießen Ihre Blumen. Wenn auch ein Tier im Spiel ist, sollten Sie natürlich darauf achten, jemanden zu finden, der mit diesem gut auskommt. Häufig bietet es sich dann an, jemanden aus der eigenen Stadt zu beauftragen, der sich vorher schon mal mit Ihrem Vierbeiner vertraut machen kann und den Sie für seine Dienste bezahlen. Hundebesitzer sparen sich so auch die teure Hundepension.

In Deutschland sind Portale wie Trusted Housesitters noch wenig bekannt. Allerdings gibt es auch alternative Wege, um an einen Housesitter zu kommen. Zum Beispiel, indem Sie im eigenen Bekanntenkreis rumfragen. Gerade Jugendliche und Studenten verdienen sich so gerne etwas dazu oder nutzen ganz einfach die Gelegenheit, um eine andere Stadt kennen zu lernen.

Oder Sie schlagen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe und verdienen sich sogar noch etwas dazu, indem Sie Ihre Immobilie ganz einfach über AirBnB oder andere Ferienwohnungsportale untervermieten. Sie können die Wohnung zum Beispiel für einen geringeren Preis einstellen, wenn die Bewohner im Gegenzug Ihre Post reinholen und Ihre Blumen gießen. Egal auf welchen Weg Sie sich einen Housesitter holen, wichtig ist, dass Sie der Person vertrauen können. Vermieten Sie also nicht ohne vorher mit den Interessenten zu schreiben und Ihre Bedingungen klar zu machen. Auch eignet sich diese Methode nur für Urlaube. Wenn Sie längerfristig außer Haus sind, weil Sie zum Beispiel beruflich in eine andere Stadt müssen oder vielleicht Ihren Ruhestand im Ausland genießen wollen, bieten sich andere Optionen eher an.

Sie verlassen längere Zeit Ihre Immobilie und möchten wissen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Foto: xload / Depositphotos.com

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Die Frage, ob ein Neubau oder ein Umbau die bessere und vor allem erschwinglichere Lösung ist, beschäftigt viele Immobilieninteressenten. Beide Optionen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, sowohl finanziell als auch im Hinblick auf den Aufwand und die zukünftige Nutzung.

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Der Kauf eines Hauses ist für viele Menschen eine der größten Investitionen ihres Lebens. Eine Möglichkeit, diese Investition noch rentabler zu gestalten, ist der Kauf eines Hauses mit einer Einliegerwohnung.

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So regeln Sie Ihr Immobilienerbe schon zu Lebzeiten

Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, entscheidet sich so mancher Immobilieneigentümer, sein Erbe bereits zu Lebzeiten zu organisieren. Mit einer Schenkung kann zum einen die Steuerlast verringert, zum anderen der Pflichtteilsanspruch reduziert werden. Was ist dabei zu beachten?

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