Das Baukindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Familien beim Kauf oder Bau eines Eigenheims entlastet. Besonders für junge Familien kann dies ein großer Vorteil sein.
Zuletzt hatten Familien von 2018-2021 die Chance, die Förderung in Anspruch zu nehmen. Geplant ist nun, dass ab Juni 2023 ein Nachfolgeprogramm des Baukindergelds in Form eines Kredits mit 2-4 % Zinsvergünstigung verfügbar sein wird.
Baukindergeld: Wie viel wird bewilligt?
Der Kreditrahmen wird voraussichtlich zwischen 140.000 € und maximal 240.000 € liegen und ist speziell für Familien mit minderjährigen Kindern gedacht, die wenig oder kein Eigenkapital besitzen. Die Kreditvergabe ist an das zu versteuernde Jahreseinkommen gekoppelt, das mit einem Kind nicht mehr als 60.000 € betragen darf. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 10.000 €.
Der Anspruch auf die Förderung verfällt im Falle eines Auszugs, der Vermietung oder des Verkaufs vor Ablauf der zehn Jahre, zum Beispiel bei einer Scheidung.
Was ändert sich 2023?
Der größte Unterschied zum vergangenen Programm ist also, dass das Baukindergeld 2023 als Kredit gewährt und damit irgendwann auch zurückgezahlt werden muss, wenn auch unter vergünstigten Bedingungen. Anders als in den Jahren zuvor ist die Förderung außerdem ausschließlich für den Kauf oder den Bau von speziell klimafreundlichen Neubauten gedacht.
Voraussetzungen für das Baukindergeld
Damit Sie das Baukindergeld in Anspruch nehmen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben ein oder mehrere minderjährige Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten
- Sie haben eine klimafreundliche Neubau-Immobilie erworben oder bauen ein Eigenheim
- Sie nutzen die Immobilie für die nächsten zehn Jahre selbst als Wohnsitz
- Sie bleiben unter der Jahreseinkommensgrenze, die mit einem Kind unter 60.000 € liegt und sich für jedes weitere Kind um 10.000 € erhöht
- Ihre Immobilie entspricht dem Energieeffizienzhaus-40-Standard und erfüllt die „Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM)“
- Nur unter manchen Bedingungen erforderlich: Ihre Immobilie kann ein zusätzliches Nachhaltigkeitszertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen
Wie beantragt man Baukindergeld?
Den Antrag für das Baukindergeld muss spätestens sechs Monate nach Einzug online bei der KfW gestellt werden. Um den Antrag stellen zu können, werden folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- Geburtsurkunden aller im Haushalt lebenden Kinder
- Kaufvertrag oder die Baugenehmigung
- Einkommenssteuerbescheide vom vorletzten und vorvorletzten Jahr vor Antragstellung
Innerhalb weniger Wochen kommt der Bescheid per Post, ob der Antrag erfolgreich war oder nicht.
Was passiert nach einem erfolgreichen Antrag auf Baukindergeld?
Wenn der Antrag für das Baukindergeld erfolgreich war, müssen alle notwendigen Nachweise innerhalb von drei Monaten eingereicht werden. Diese Nachweise beinhalten:
- Einkommenssteuerbescheide vom vorletzten und vorvorletzten Jahr
- Bestätigung der KfW, dass die geförderte Immobilie bestimmte klimafreundliche Baustandards erfüllt
- Grundbuchauszug
- Meldebescheinigung
Nachdem alle Nachweise geprüft wurden, wird das Baukindergeld in zehn jährlichen Raten ausgezahlt – abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Pro Kind erhalten Sie insgesamt 12.000 €, verteilt auf die zehn Jahre.
Welche Förderungen gibt es außerdem und können diese mit dem Baukindergeld 2023 kombiniert werden?
Käufer und Bauherren können weitere Förderungen beantragen. So soll es zum Beispiel möglich sein, das neue Baukindergeld mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) zu kombinieren. Die naheliegende Kombination mit dem Programm "Klimafreundlicher Neubau" (BEG KFN) ist hingegen nicht möglich, da dies an eine höhere Einkommensgrenze gekoppelt ist.
Auch andere Förderungen könnten auf ihre Kombinierbarkeit mit dem Baukindergeld geprüft werden: So entlastet derzeit die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Eigentümer, die energetisch sanieren oder bauen wollen. Aber auch für diese Förderung gibt es in 2023 Neuerungen. Im Bereich Klimaneutralität regelt das ebenfalls in diesem Jahr erneuerte Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Ob und welche dieser Förderungen mit dem Baukindergeld 2023 kombiniert werden können, sollte im Einzelfall von einem Experten geprüft werden. Um hier nicht den Überblick zu verlieren, lassen Sie sich gerne von uns persönlich beraten.
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